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Mitarbeitendenbefragung im DJSG 2021, Empfehlung zur Teilnahme

Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) unter der Leitung von Regierungsrat Peter Peyer führt derzeit eine Mitarbeitendenbefragung bei allen Mitarbeitenden durch. Abgefragt werden Arbeitsklima, Verbundenheit mit der Arbeitgeberin, Zufriedenheit mit der Infrastruktur am Arbeitsplatz, Entwicklungsmöglichkeiten sowie Führungs- und Fehlerkultur. Die Resultate sollen es der Departementsleitung, den Amtsleitungen sowie den Führungspersonen ermöglichen, Stärken auszunützen und allfällige Optimierungen gezielt anzugehen. Ziel ist es, dass die Dienststellen des DJSG ihre Aufgaben zugunsten der Bevölkerung optimal und mit motivierten und engagierten Mitarbeitenden erfüllen können. Der VBS begrüsst diese Aktivität des DJSG sehr und empfiehlt allen im DJSG Tätigen, an der Umfrage teilzunehmen. Der VBS-Vorstand wird diese Aktivität des DJSG mit Interesse weiterverfolgen, v.a. auch wenn es darum geht, Folgerungen aus der Umfrage zu ziehen.

Beste Grüsse

Res Cabalzar, Co-Präsident VBS

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Stellungnahme des VBS zur Teilrevision des Personalgesetzes

Im Regierungsprogramm 2021–2024 hat sich die Regierung unter dem Entwicklungsschwerpunkt «Attraktiver Arbeitgeber» das Ziel gesetzt, dass der Kanton als attraktiver Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Lohn-, Sozial- und Lohnnebenleistungen bietet. Damit die benötigten Mitarbeitenden, insbesondere Fach- und Führungskräfte gewonnen und gehalten werden können, sollen die Arbeits- und Anstellungsbedingungen des Personalgesetzes den heutigen Ansprüchen angepasst werden. Wird dieses Ziel mit dem Entwurf zur Teilrevision des Personalgesetzes erreicht? Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) hat im Auftrag der Regierung die Vernehmlassung zur Teilrevision des Personalgesetzes (PG) durchgeführt.

Der VBS ist vom DFG zusammen mit weiteren Personalverbänden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen worden. Der Vorstand des VBS hat beschlossen, bei dieser für das Personal wichtigen Vorlage, gleich wie bei der Teilrevision des Pensionskassengesetzes, eine webbasierte Anhörung bei seinen Aktivmitgliedern durchzuführen. Es sind 72 Rückmeldungen, zum Teil auch mit Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen, eingegangen. Die Feedbacks sind in die Stellungnahme des VBS eingeflossen.

Gesamtbeurteilung

Gestützt auf die Rückmeldungen von Mitgliedern kann der VBS-Vorstand die Änderungen grundsätzlich befürworten, erachtet jedoch im Interesse der Sache einzelne Präzisierungen oder Änderungen als notwendig. Die Zielsetzungen der Vorlage können mit dem Revisionsentwurf u.E. wohl nur mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen erreicht werden. Die Anträge zu den einzelnen Bestimmungen sowie die Auswertung der Umfrage können Sie den beiliegenden Dokumenten entnehmen.

Besten Dank für Euer Interesse und besonderen Dank allen, die mitgewirkt haben.

Der Vorstand

 

Stellungnahme VBS zu Teilrevision PG

Auswertung Umfrage Teilrevision PG 2021

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GV 2021 abgesagt

Geschätztes Mitglied

Wie alljährlich erhielten Sie auch diesen März als VBS-Mitglied Post vom VBS-Sekretariat, nebst der Jahresrechnung mit dem Mitgliederausweis auch den Jahresbericht, aus aktuellem Anlass jedoch keine Einladung zur Jahresversammlung.

Leider ist heute noch nicht klar, ob und unter welchen Bedingungen im Juni Veranstaltungen in Räumen möglich sind. Deshalb hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 10. Mai 2021 entschieden, die Jahresversammlung 2021, die auf den 18. Juni 2021 angekündigt worden ist, abzusagen. Der Vorstand hofft auf Ihr Verständnis und Ihre Zustimmung.

Gleichwohl dreht sich die Welt weiter und auch die Tagesgeschäfte des VBS stehen nicht still. Damit der Betrieb des VBS aufrechterhalten werden kann, benötigt der Vorstand folgende Beschlüsse, die gemäss Art. 17 der Statuten nicht übertragbar sind:

  1. Protokoll der letzten Generalversammlung;
  2. Jahresbericht des Präsidenten;
  3. Jahresrechnung 2020 und dem Bericht der Revisionsstelle 2020;
  4. Voranschlag 2022;

Um von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen zu können, haben wir Ihnen per Post resp. per E-Mail einen Stimmzettel zugestellt, welchen wir Sie bitten auszufüllen und bis zum 30. Juni 2021 als .pdf oder .jpg an info@vbsgr.ch oder per Post an folgende Adresse zurückzusenden;

Sekretariat VBS
Postfach 676
7001 Chur

Namens des Vorstands wünschen wir Euch alles Gute und gute Gesundheit und hoffen, Sie an der GV 2022 auch wieder persönlich begrüssen zu dürfen.

Andreas Cabalzar                                                                           Georg Thomann

Co-Präsident                                                                                    Co-Präsident

 

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Vernehmlassung zur Teilrevision des Personalgesetzes (PG)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) führt im Auftrag der Regierung die Vernehmlassung zur Teilrevision des Personalgesetzes (PG) durch. Die Regierung hat sich im Rahmen des Regierungsprogramms für die Planperiode 2021–2024 das Ziel gesetzt, dass die kantonale Verwaltung als attraktive Arbeitgeberin ihren Mitarbeitenden fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Lohn-, Sozial- und Lohnnebenleistungen bietet. Sie hat dazu den Entwicklungsschwerpunkt «Attraktiver Arbeitgeber» festgelegt. Danach sollen die Arbeits- und Anstellungsbedingungen den heutigen Ansprüchen angepasst werden. Die vorliegende Revision des Personalgesetzes sieht dazu Verbesserungen insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Flexibilisierung des Altersrücktritts auch über das ordentliche Pensionsalter hinaus und bei der Förderung von Teilzeitarbeit vor. Weitere Revisionspunkte betreffen Annäherungen an das private Arbeitsrecht und den Ausbau von Zuständigkeiten der Dienststellen.

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) ist vom DFG zusammen mit weiteren Personalverbänden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen worden. Der Vorstand des VBS möchte seinen Aktivmitgliedern, gerne aber auch allen anderen betroffenen Arbeitnehmenden die Gelegenheit geben, sich zu den einzelnen Änderungen im PG zu äussern. Zusätzlich möchten wir Sie auf eine Fremdänderung des Personalgesetzes, die im Rahmen der Teilrevision des Pensionskassengesetzes vorgezogen erfolgen soll (!) und zu der es keine Vernehmlassung gab, hinweisen und Ihnen die Gelegenheit geben, zumindest im Hinblick auf die Ausführungsbestimmungen der Regierung wichtige Anliegen dazu einzubringen.

Der Vorstand des VBS wird die eingegangenen Stellungnahmen, gleich wie bei der Vernehmlassung zur Teilrevision des Pensionskassengesetzes im Vorjahr, auswerten und in seiner Stellungnahme an die Regierung resp. das federführende DFG berücksichtigen.

Link zur Umfrage: Umfrage Vernehmlassung zur Teilrevision des Personalgesetzes

Link zu detaillierten Informationen: Vernehmlassung zur Teilrevision Personalgesetz (PG)

 

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Delegiertenversammlung 2021 des Verbands öffentliches Personal Schweiz in Kriens auf August verschoben

Die Delegiertenversammlung 2021 des Verbands öffentliches Personal Schweiz vom 6. Mai 2021 in Kriens wurde auf Grund der geltenden Einschränkungen auf den 18. August 2021 verschoben (Delegiertenversammlung 6. Mai 2021).

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Neumitglieder-Wettbewerb

Durch den Neumitglieder-Wettbewerb konnten seit anfangs Jahr 65 neue Mitglieder gewonnen werden. Am Donnerstag, 8. April verloste unsere Glücksfee drei attraktive Preise. Herzliche Gratulation geht an:

 

  1. Preis: Apple iPhone:                          Rosmarie Tischhauser
  2. Preis: 100 Fr. Coop-Gutschein         Theres Müller
  3. Preis: 50 Fr. Coop-Gutschein           Carmen Rensch

 

Zudem erhalten die ersten 10 Neumitglieder ebenfalls einen Coop-Gutschein im Wert von 50 Franken. Dies sind: Marco Dal Farra, Flavio Elvedi, Rudolf Keller, Gion Lechmann, Cordula Marinello, Christian Müller, Theres Müller, Katja Perfler, Adriana Sabatino und Romano Salis

 

Alle Gewinner werden persönlich per Mail benachrichtigt.

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Vernehmlassung zur Teilrevision des Pensionskassengesetzes (PKG)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) hat im Auftrag der Regierung die Vernehmlassung zur Teilrevision des Pensionskassengesetzes (PKG) durchgeführt. Inhaltlich geht es zur Hauptsache um die Finanzierung der Leistungen der Pensionskasse Graubünden (PKGR), was von Gesetzeswegen in der Kompetenz des Grossen Rats liegt. Ziel der Vorlage ist es, dass die PKGR vergleichbare Leistungen wie die Stadt Chur oder die RhB anbieten kann, was jedoch höhere Sparbeiträge sowohl von Seiten der Arbeitgebenden als auch der Arbeitnehmenden erfordert. Die Finanzierung eines neuen Sparplans und die angepasste Definition des versicherten Lohns bilden die Kernelemente der Gesetzesvorlage.

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) ist vom DFG zusammen mit drei weiteren Personalverbänden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen worden. Der VBS hat vom 27. Oktober bis 11. Dezember 2020 bei seinen Aktivmitgliedern eine web-basierte anonyme Umfrage mit den obigen Fragestellungen durchgeführt. Zusätzlich hat der Vorstand all jene Gemeinden eingeladen, ihre Mitarbeitenden, die bei der PK GR versichert sind, auf die Teilnahmemöglichkeit an der Umfrage des VBS aufmerksam zu machen. Eine gleichlautende Einladung wurde auch an die Vertretungen zweier Personalverbände zugestellt, die von der Regierung nicht direkt zur Stellungnahme eingeladen worden sind. Insgesamt sind 174 Rückmeldungen, z. T. mit Bemerkungen (47), einzelne auch unvollständig ausgefüllt, eingegangen, mit folgenden Ergebnissen (Ergebnisse Umfrage PKGR):

Die Frage A. fand eine Zustimmung von   97.7 Prozent (170 ja, 4 nein)

Die Frage B.1 fand eine Zustimmung von 81.2 Prozent (138 ja, 32 nein)

Die Frage B.2 fand eine Zustimmung von 91.1 Prozent (154 ja, 15 nein)

Die Frage C.1 fand eine Zustimmung von 91.1 Prozent (153 ja, 15 nein)

Der Vorstand des VBS hat sich mit den Rückmeldungen aus der web-basierten Umfrage befasst. Sie sind in die Stellungnahme des VBS an die Regierung (Vernehmlassung Stellungnahme VBS) eingeflossen, soweit der Vorstand sich den geäusserten Anliegen anschliessen konnte. Die anonymen Rückmeldungen mit den Kommentaren des Vorstands sind in der angehängten Tabelle (Umfrage PKGR_kommentiert) einsehbar. Der Vorstand des VBS begrüsst die Vorlage im Grundsatz sehr. Arbeitgeberschaft und Arbeitnehmerschaft müssen sich im Klaren sein, dass der Inhalt der Teilrevision des PKG ein zentrales und unabdingbares Element im Reformpaket der PK GR darstellt. Die Regierung hat dies erkannt. Es ist uns bewusst, dass die Vorlage politisch vermutlich nicht sehr populär sein dürfte. Die Arbeitgeberschaft muss sich jedoch stets vergegenwärtigen, dass bei der Anpassung der versicherungstechnischen Parameter kein Spielraum besteht, so dass ohne Erhöhung der Sparbeiträge die Leistungen der PKG massiv sinken und vermutlich teilweise nicht einmal mehr das BVG-Minimum abdecken würden. Wenn der Kanton seinen Entwicklungsschwerpunkt «Attraktiver Arbeitgeber» nur halbwegs ernst nehmen will, dann müsste aus Sicht des VBS das Ziel der Vorlage tendenziell sogar höher sein, indem mit dem ganzen Reformpaket, im Sinne der Gleichbehandlung, wenigstens die Vorsorgelösung der RhB als einem not bene hochsubventionierten Betrieb erreicht werden kann. Zumindest aber muss eine Ersatzquote von 60 Prozent des letzten versicherten Lohns generell gewährleistet sein.

Das Ziel des Reformpakets muss es last but not least sein, mit der ersten und zweiten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebensweise zu gewährleisten, so steht’s zumindest in der Bundesverfassung (Art. 113 Abs. 2 lit. a BV). Dafür setzen wir uns mit Nachdruck aber auch mit dem notwendigen Augenmass ein.

Link zur Stellungnahme des VBS zur Vernehmlassung: Vernehmlassung Stellungnahme VBS

Link zu den Ergebnissen der Umfrage: Ergebnisse Umfrage PKGR

Berufliche Vorsorge

 

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Neumitglieder-Wettbewerb

Durch den Neumitglieder-Wettbewerb konnten seit anfangs Jahr 61 neue Mitglieder gewonnen werden. Am Donnerstag, 9. April verloste unsere Glücksfee drei attraktive Preise. Herzliche Gratulation geht an:

  1. Preis: Apple iPhone:                         Katja Duff
  2. Preis: 100 Fr. Coop-Gutschein         Adrian Cotti
  3. Preis: 50 Fr. Coop-Gutschein           Patrick Baggenstos

Zudem erhalten die ersten 10 Neumitglieder ebenfalls einen Coop-Gutschein im Wert von 50 Franken. Dies sind: Simon Bott, Christina Meier, Silvio Seiler, Daniel Werthan, Anna Bearth, Adrian Cotti, Mathias Ulmer, Mauro Donati, Archshaka Srinithy und Ciril Greuter

Alle Gewinner werden persönlich per Mail benachrichtigt.

 

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Die Generalversammlung 2020 ist abgesagt

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu dämpfen, haben der Bundesrat und die Regierung bekanntlich einschneidende Massnahmen verfügt, die auch unsere Verbandsaktivitäten unmittelbar betreffen.

Weil nicht absehbar ist, wie lange die Einschränkungen gelten werden, und weil wir unsere Mitglieder keinen unnötigen Risiken aussetzen wollen, hat der Vorstand beschlossen die Jahresversammlung vom 24. April 2020 abzusagen.

Die Abstimmung der statuarisch wichtigen Geschäfte wird dieses Jahr ausnahmsweise schriftlich durchgeführt. Dazu bitten wir die Mitglieder, den Abstimmungstalon, welcher mit dem Jahresversand zugestellt wurde, auszufüllen und per E-Mail (info@vbsgr.ch) oder per Post (Sekretariat VBS, Postfach 676, 7001 Chur) an den Verband des Bündner Staatspersonals zuzustellen.

 

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Wechsel im VBS-Sekretariat auf Anfang Februar 2020

Per Ende Januar 2020 hat Elisabeth (Bethli) Cabalzar-Schellenberg das VBS-Sekretariat an Monica Spescha Matic übergeben. Für die geleistete Arbeit in den letzten 15 Jahren danken wir Bethli ganz herzlich. Monica wünschen wir einen guten Start und Befriedigung mit der neuen Aufgabe. 

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