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Vernehmlassungen

Wahl der Arbeitnehmervertreter in die Verwaltungskommission der PKGR

Ende Oktober informierte die Pensionskasse Graubünden (PKGR) in einem Schreiben ihre Mitglieder über die anstehende Wahl der Arbeitnehmervertretung in das oberste Aufsichts- und Führungsgremium der Pensionskasse.

Der Vorstand des Verbands des Bündner Staatspersonals (VBS) hat beschlossen, zusammen mit den anderen, in der Verwaltungskommission vertretenen Personalverbänden und –organisationen eine gemeinsame Wahlempfehlung abzugeben: Nomination Personalverbände und Personalorganisationen 2017

Aus Sicht des VBS-Vorstands wäre es wichtig, dass die grössten Personalverbände der in der PKGR angeschlossenen Arbeitgeber in der Verwaltungskommission vertreten sind. Aus diesem Grunde empfiehlt der Vorstand des VBS zur Wiederwahl in die Verwaltungskommission der PKGR folgende Personen:

  • Andreas Cabalzar,
  • David Gartmann
  • Marianna Hutter
  • Andrea Mittner
  • Josef Züger

Bitte macht Gebrauch von Eurem Wahlrecht. Es würde den VBS sehr freuen, wenn sein Wahlvorschlag unterstützt wird. Bitte beachtet dabei die Wahlregeln:

  • Die Stimmabgabe hat brieflich mittels der im Schreiben der PKGR beigelegten Unterlagen (Wahlkuvert und Wahlzettel) zu erfolgen;
  • im Wahlfeld des Wahlzettels dürfen maximal 5 Namen und eine Person darf nur einmal auf dem Wahlzettel aufgeführt werden;
  • der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen;
  • pro Wahlkuvert ist nur ein Wahlzettel zulässig;
  • das Wahlkuvert muss bis spätestens am 30.11.17der schweizerischen Post übergeben werden (es gilt der Poststempel) oder der PKGR eingereicht werden.

 

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

NEIN ZU AHVPLUS IST KEIN FREIPASS FÜR RENTENVER-SCHLECHTERUNGEN

Das Schweizer Stimmvolk hat die Volksinitiative «AHVplus» am 25. September 2016 mit einem Stimmenanteil von rund 60 Prozent abgelehnt. Dieses Ergebnis ist enttäuschend. Es bedeutet jedoch keinen Freipass für Rentenverschlechterungen.

Der Volksinitiative «AHVplus» haben rund 40 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Tessin und Waadt zugestimmt. Nach einer intensiv geführten Kampagne der Gewerkschaften und Personalverbände fällt dieses Ergebnis aus meiner Sicht als Mitinitiant von «AHVplus» enttäuschend aus. Dieses Ergebnis ist jedoch kein Freipass für Rentenverschlechterungen. Die AHVplus-Gegner müssen nun Wort halten. Im Rahmen der «Altersvorsorge 2020» darf das Rentenniveau nicht sinken. Dies gilt auch für die künftigen Rentnerinnen und Rentner. Die Rentenverschlechterungen bei den Pensionskassen müssen ausgeglichen werden. Der Ständerat hat in der «Altersvorsorge 2020» den Weg vorgezeichnet. Der Ausgleich der Rentenverluste über die AHV ist eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Reform.

Die «Allianz für eine starke AHV» wird die Beratungen betreffend die «Altersvorsorge 2020» eng begleiten und sich mit Nachdruck für die Erhaltung des Rentenniveaus über eine Erhöhung der AHV-Renten einsetzen. Die Erhöhung des Rentenalters und weitere Verschlechterungen werden – allenfalls auch mit einem Referendum – weiterhin bekämpft.

Chur, 3. Oktober 2016

Gion Cotti, Präsident VBS

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

VOLKSINITIATIVE AHVplus IST FINANZIERBAR

Die AHV ist solide und sicher, trotz steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahl. Wer wegen Alterung der Gesellschaft den Untergang der AHV voraussagt, verweigert sich der Realität.

Wir sind gesünder, wir leben länger und haben weniger Kinder. Dieser Trend – die sogenannte demographische Alterung – hat in der Schweiz bereits im 19. Jahrhundert eingesetzt und hält bis heute an.

Angstszenarien bereits 1948

Die Alterung der Gesellschaft war schon 1948 bei der Einführung der AHV ein Thema. Statistiken des Bundes warnten damals vor der «Vergreisung des Schweizer Volkes». Die neu geschaffene Sozialversicherung gerate deshalb über kurz oder lang in Finanznot, wurde prophezeit. Zwar stimmt es, dass sich die Alterung seither akzentuiert hat. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner nahm stärker zu als die Zahl der Erwerbstätigen. Während bei Einführung der AHV noch 6.5 Personen im Erwerbsalter (20 – 64-Jährige) auf eine bzw. einen Über-65-Jährigen kamen, sind es heute 3.4 zu 1.

AHV dank höheren Löhnen stabil

Obwohl sich die Finanzierung der AHV damit auf wenigere Schultern verteilt, waren die Renten stets sicher. Sie konnten sogar mehrfach erhöht werden. Trotzdem sind die Lohnprozente seit 1975, als die Renten das letzte Mal substantiell erhöht wurden, nie angehoben worden. Die Erwerbstätigen müssen auch nicht einen viel grösseren Teil ihres Einkommens für die AHV aufwenden. Der Anteil der AHV-Ausgaben am volkswirtschaftlichen Gesamteinkommen (Bruttoinlandprodukt BIP) blieb nämlich seit damals gleich, obwohl 1999 ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent dazu kam. Die Rechnung geht auf, weil die Erwerbstätigen heute in der gleichen Zeit mehr produzieren und damit auch mehr verdienen. Entsprechend steigen bei der AHV trotz unveränderten Sätzen die Einnahmen. So lassen sich letztlich mehr Renten finanzieren. Dank höherer Einkommen federt die AHV seit über 65 Jahren die Kosten der älter werdenden Gesellschaft ab. Auch in Zukunft wird der wirtschaftliche Fortschritt die AHV massgeblich mitfinanzieren. Mit einem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent – wie es Bundesrat und Ständerat im Rahmen der «Altersvorsorge 2020» vorsehen – kann die AHV auch mittel- bis langfristig finanziert werden.

Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent finanzierbar

Auch die Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent ist finanzierbar. Dafür genügen 0,4 Prozent zusätzliche Lohnbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden. Wer 5’000 Franken im Monat verdient, zahlt 20 Franken mehr pro Monat an die AHV – und erhält eine Rentenerhöhung von fast 200 Franken. Dieser Vergleich zeigt klarerweise, dass die Annahme der Initiative «AHVplus» für die heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner nur Vorteile hat.

29. August 2016 / Gion Cotti, Co-Vizepräsident

Publiziert in Altersvorsorge.

AHVplus

Allianz für eine starke AHV!

Der Vorstand des Verbandes des Bündner Staatspersonals (VBS) hat an seiner letzten Sitzung einstimmig entschieden, der Allianz „AHVplus“ beizutreten. Gleichzeitig wurde entschieden, die Initiative finanziell zu unterstützen.

«Wer rechnet, stärkt die AHV»: Am 30. Juni 2016 fand im Medienzentrum des Bundeshauses die Medienkonferenz zum Auftakt der Kampagne für die Volksinitiative AHVplus statt. Die Medienmitteilung sowie alle Redetexte und Hintergrundinformationen sind abrufbar unter: www.ahvplus-initiative.ch. Gleichzeitig wurde der AHVplus-Rentenrechner lanciert: www.ahvplus-rechner.ch.

Publiziert in Altersvorsorge.

Personalgesetz in Revision

Personalgesetz des Kantons wird teilrevidiert!

Die Bündner Regierung hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Personalgesetzes an den Grossen Rat verabschiedet. Der Automatismus, wonach im Budget jeweils ein Prozent für die Lohnentwicklung zur Verfügung gestellt werden muss, soll aufgehoben werden. Zudem werden unter anderem der Daten- und Rechtsschutz sowie der Schwangeren- und Mutterschutz verbessert.

Link zur Medienmitteilung der Standeskanzleil

Publiziert in Personalpolitik.

Abstimmungsvorlagen vom 5. Juni 2016

3 x NEIN des VBS

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) lehnt die Initiative für eine «Faire Verkehrsfinanzierung» (Milchkuh-Initiative) ab. Eine Annahme der Initiative würde bedeuten, dass die gesamten drei Milliarden Franken für die Strassenfinanzierung verwendet werden, die der Bund mit der Mineralölsteuer einnimmt. Heute werden mit der Hälfte davon Aufgaben wie Bildung und Forschung sowie Gesundheit und Landwirtschaft finanziert. Das Bundesamt für Statistik hat 2010 die Kosten und Finanzierung des Verkehrs in der Schweiz untersucht und die Ergebnisse 2015 publiziert. Dabei wurde festgestellt, dass von allen Verkehrsträgern Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt wurden, beispielsweise aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsschäden. So übernahm die Allge­meinheit (unfreiwillig) verkehrsbedingte Kosten von insgesamt 7,3 Milliarden Franken, die überwiegend durch den Strassenverkehr verursacht wurden (6,1 Milliarden Franken). Mit der Annahme der «Milchkuh-Initiative» würde der Strassenverkehr von externen Kosten, die er heute wenigstens zu einem Vierteil mitträgt, zu Lasten der Allgemeinheit ganz befreit.

Ebenso abgelehnt wird vom VBS die Initiative «Pro Service Public». Diese Initiative will, dass die staatsnahen Betriebe wie etwa die Post, die Swisscom und die SBB keinen Gewinn mehr erwirtschaften dürfen. Ebenso sollen andere Bereiche nicht mehr quersubventioniert werden. Diese Initiative würde mit dem Verbot der Querfinanzierung vor allem die Rand- und Bergregionen hart treffen, weil der Service Public noch stärker abgebaut werden müsste. Die von der Initiative «Pro Service Public» betroffenen staatsnahen Betriebe würden zudem in ihrer Innovationsfähigkeit völlig eingeschränkt, was sich auf die Qualität des Service Public in der ganzen Schweiz bereits mittelfristig stark negativ auswirken würde. Die staatsnahen Betriebe müssen auch künftig Gewinne erzielen können, um Investitionen in neue Technologien wie etwa die Bereitstellung von Glasfasernetzen etc. zu tätigen. Mithin droht ein technologischer Stillstand im Service Public.

Keine Zustimmung findet auch die Initiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen». Selbst bei einem niedrigen Grundeinkommen von 2’500 Franken pro Monat werden die Gesamtkosten auf über 200 Milliarden Franken geschätzt. Auch wenn man die bisherigen Leistungen der Sozialversicherungen abzieht, bleiben noch 150 Milliarden Franken. Obwohl in den Nordländern Europas ein bedingungsloses Grundeinkommen vor der Einführung steht oder zumindest in Erprobung ist, kann der Vorstand des VBS die Initiative nicht zur Annahme empfehlen, einfach weil die Finanzierung im Rahmen des Abstimmungskampfes nicht transparent gemacht werden konnte. Somit muss befürchtet werden, dass die Initiative nicht die Gesellschaft stärkt sondern die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen mit dem ganzen System der Sozialversicherungen zum Einsturz bringt.

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Gremium:    Vorstand VBS

Quelle:        dt. Gion Cotti, Präsident VBS

Data:          25.05.2016

Publiziert in Zusätzliche Politikbereiche.

VBS befürwortet FA-Reform

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) befürwortet die Reform des Bündner Finanzausgleichs (FA-Reform), über welche das Bündner Stimmvolk am 28. September befinden wird. Nach über 50 Jahren mit dem bestehenden Finanzausgleich ist nämlich eine grundlegende Erneuerung unabdingbar. Diese Reform stärkt die Gemeinden und sorgt für einen ausgewogenen und wirksamen Ausgleich zwischen den Gemeinden. Die FA-Reform verfolgt konsequent das Gesamtinteresse aller Gemeinden und des Kantons. Sie bringt klare Vorteile und hilft, die künftigen Herausforderungen zu meistern.

Der Ressourcenausgleich ist so gestaltet und dotiert, dass er auch für die finanzstarken Gemeinden, insbesondere für die starken Tourismus- und Was­serzinsgemeinden, gut tragbar ist. Sie bezahlen einen klar begrenzten Anteil jener Ressourcen, die den Durchschnitt aller Gemeinden übertreffen. Ihr Betrag wird jedoch jedes Jahr neu berechnet und damit auf die jeweils tatsächlichen Verhältnisse ausgerichtet. Der ausschliesslich vom Kanton finanzierte Gebirgs- und Schullastenausgleich mildert bedingte Sonderlasten. Dies kommt vor allem den peripher gelegenen Gemeinden mit vielen Fraktionen und Streusiedlungen zu Gute. Diese ausgewogene Konzeption der FA-Reform wird vom VBS klar befürwortet.

Weitere Informationen können den Mitteilungen der Regierung entnommen werden:

Deutsch: Regierungsmitteilung FA

Romanisch: Communicaziun da la regenza

Italienisch: Comunicato del Governo

 

Publiziert in Zusätzliche Politikbereiche.

Rentenniveau bei der Pensionskasse Graubünden gesichert

Die Bündner Regierung hat dem Grossen Rat eine Teilrevision des Pensionskassengesetzes unterbreitet. Vorgeschlagen wurden flankierende Massnahmen, damit das Rentenniveau künftig gehalten werden kann. Diesen Massnahmen hat der Grosse Rat in der Juni-Session 2014 mit deutlichem Mehr zugestimmt.

Aufgrund der demographischen Entwicklung und gleichzeitig rückläufiger Erträge aus risikoarmen Kapitalanlagen haben die Pensionskassen in der Schweiz in den vergangenen Jahren die Renten senken müssen. Diesem Trend konnte sich auch die Pensionskasse Graubünden nicht entziehen. Die notwendigen Senkungen der Zins- und Umwandlungs-sätze bei der Pensionskasse Graubünden führten seit 2006 zu tieferen Altersrenten (Neurenten) im Umfang von rund zehn Prozent per Ende 2012.

Vertretbare Mehrbelastungen

Konkret werden bei der Pensionskasse Graubünden die Spardauer etwas verlängert und die Sparbeiträge leicht angehoben. Neu beginnt der Sparvorgang bereits im Alter 20 anstatt wie bisher im Alter 25. Ab dem Alter 45 werden die Beiträge leicht erhöht. Demnach hat der einzelne Mitarbeitende jährlich im Durchschnitt rund 207 Franken Pensionskassenbeiträge mehr zu bezahlen. Arbeitgebende werden durchschnittlich mit rund 254 Franken Mehrkosten je Arbeitnehmenden pro Jahr belastet. Der Kanton Graubünden als Arbeitgeber hat damit für seine rund 3 000 Mitarbeitenden mit jährlichen Mehrkosten von rund 750 000 Franken zu rechnen.

Sozialpartnerschaftliches Vorgehen

Der Verband des Bündner Staatspersonals (VBS) hat die Revisionsvorlage im Vernehmlassungsverfahren befürwortet. Mit dem eingeschlagenen Weg kann nämlich einem weiteren Leistungsabbau bei den Altersrenten entgegengewirkt werden. Dies entspricht den Interessen der Versicherten und kann mit vertretbaren Mehrbelastungen der Sozialpartner erreicht werden. Bereits laufende Altersrenten werden nicht angetastet. Sie bleiben im heutigen Umfang bestehen.

FDP Graubünden weiterhin im Abseits

Die Teilrevision des Pensionskassengesetzes mit den flankierenden Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus ist im Grossen Rat von den Frak­tionen der BDP, CVP und SP unterstützt worden. Demgegenüber wollte die FDP-Fraktion an der geltenden Regelung festhalten und eine Senkung des Rentenniveaus der Staatsangestellten in Kauf nehmen. Damit hat sich die FDP Graubünden ein weiteres Mal bei einem Personalgeschäft ins Abseits begeben. Wahltag ist Zahltag, daran sollten sich die Bündner Staatsangestellten bei den kommenden National- und Ständeratswahlen erinnern.

 

Chur, 25. Juni 2014       Gion Cotti, Präsident VBS

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

Regierungsmitteilung zur Pensionskasse (romanisch)

Il nivel da las rentas tar la cassa da pensiun dal Grischun duai vegnir segirà

La regenza grischuna suttametta al cussegl grond ina revisiun parziala da la lescha davart la cassa da pensiun dal Grischun. Proponidas vegnan mesiras da sustegn, per ch’il nivel da las rentas possia vegnir mantegnì er en l’avegnir.

Pervia dal svilup demografic e perquai ch’ils retgavs da las investiziuns da chapital cun paucas ristgas èn a medem temp regressivas, han las cassas da pensiun en Svizra stuì sbassar las rentas ils onns passads. Da questa tendenza n’è er la cassa da pensiun dal Grischun (CPGR) betg mitschada. Tras las reducziuns necessarias da las tariffas da tschains e da conversiun tar la CPGR èn resultadas dapi l’onn 2006 rentas da vegliadetgna (rentas novas) ch’èn – per la fin da l’onn 2012 – circa 10 pertschient pli bassas.

L’ultima adattaziun da la tariffa da tschains tecnica e da las tariffas da conversiun, ch’è stada necessaria en chaussas tecnicas d’assicuranza per il 1. da schaner 2013, duai ussa dentant vegnir mitigiada cun mesiras da sustegn. Grazia a questas mesiras duai esser avant maun dapli chapital da spargn per la vegliadetgna il mument dal pensiunament. Uschia po vegnir cuntanschida ina renta ch’è quasi uschè auta sco dal temp che las tariffas da conversiun eran pli autas.

Grevezzas supplementaras giustifitgablas

 

Concretamain duai la durada da spargn tar la CPGR vegnir prolungada in pau, e las contribuziuns da spargn duain vegnir auzadas levamain. Igl è previs da cumenzar a spargnar gia en la vegliadetgna da 20 onns (fin ussa 25 onns) e d’augmentar levamain las contribuziuns en la segunda mesadad da la carriera a partir da la vegliadetgna da 45 onns. La contribuziun da la singula collavuratura u dal singul collavuratur è en media circa 207 francs per onn pli auta. Las patrunas ed ils patruns vegnan engrevgiads en media cun custs supplementars da circa 254 francs per lavuranta u lavurant ed onn. Il chantun sco patrun sto pia far quint cun custs supplementars da var 750 000 francs per onn per sias circa 3000 collavuraturas e collavuraturs.

Tras la via proponida po vegnir impedida ina reducziun da las prestaziuns tar las rentas da vegliadetgna. Quai correspunda als interess da las persunas assicuradas e po vegnir cuntanschì cun grevezzas supplementaras giustifitgablas per ils partenaris socials. Las rentas da vegliadetgna currentas na vegnan betg tangadas. Ellas restan sin il nivel actual.

Il cussegl grond vegn a tractar en la sessiun da zercladur 2014 la missiva tar la revisiun parziala da la lescha davart la cassa da pensiun dal Grischun.

Infurmaziuns:

 

cussegliera guvernativa Barbara Janom Steiner, scheffa dal departament da finanzas e vischnancas, tel. 081 257 32 01, e-mail: barbara.janom@dfg.gr.ch

Gremi: regenza

Funtauna: rg chanzlia chantunala dal Grischun

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

Regierungsmitteilung zur Pensionskasse (italienisch)

Garantire il livello delle rendite della Cassa pensioni dei Grigioni

Il Governo grigionese sottopone al Gran Consiglio una revisione parziale della legge sulla Cassa pensioni dei Grigioni, con la quale vengono proposte misure di accompagnamento volte a garantire in futuro il livello delle rendite.

A seguito dell’evoluzione demografica e del contemporaneo calo dei redditi da investimenti di capitali a basso rischio, negli scorsi anni le Casse pensioni svizzere sono state costrette a ridurre le rendite. A questa tendenza non è riuscita a sottrarsi nemmeno la Cassa pensioni dei Grigioni (CPGR). Dal 2006, le necessarie riduzioni dei tassi d’interesse e delle aliquote di conversione nella CPGR hanno portato a una riduzione delle rendite di vecchiaia (nuove rendite) pari a circa il dieci per cento alla fine del 2012.

L’ultimo adeguamento del tasso d’interesse tecnico e delle aliquote di conversione, resosi necessario per motivi assicurativi, con effetto al 1° gennaio 2013 deve ora però essere compensato con misure di accompagnamento. Le misure devono provvedere affinché al momento del pensionamento vi sia a disposizione un maggiore capitale di vecchiaia. In questo modo potrà essere conseguita una rendita quasi pari a quella che si sarebbe conseguita con un’aliquota di conversione superiore.

Oneri supplementari sostenibili

 

Concretamente, il periodo di risparmio presso la CPGR dovrà essere prolungato e i contributi di risparmio dovranno essere leggermente aumentati. Si prevede di avviare la procedura di risparmio già all’età di 20 anni (finora 25 anni) e di aumentare leggermente i contributi nella seconda metà della carriera, a partire dall’età di 45 anni. Il singolo collaboratore dovrà versare in media circa 207 franchi in più di contributi all’anno. I datori di lavoro verranno gravati in media con costi supplementari pari a circa 254 franchi per lavoratore all’anno. Di conseguenza, il Cantone quale datore di lavoro dovrà prevedere per i suoi circa 3000 collaboratori costi supplementari annui pari a circa 750 000 franchi.

Con la soluzione proposta sarà possibile contrastare un’ulteriore riduzione delle rendite di vecchiaia. Ciò corrisponde agli interessi degli assicurati e potrà essere raggiunto con oneri supplementari sostenibili per i partner sociali. Le rendite di vecchiaia correnti non verranno toccate. Il loro ammontare rimarrà invariato.

Il Gran Consiglio discuterà il messaggio relativo alla revisione parziale della legge sulla Cassa pensioni nella sessione di giugno 2014.

Persona di riferimento:

 

Consigliera di Stato Barbara Janom Steiner, direttrice del Dipartimento delle finanze e dei comuni, tel. 081 257 32 01, e-mail: barbara.janom@dfg.gr.ch

Organo: Governo

Fonte: it Cancelleria dello Stato dei Grigioni

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

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