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Regierungsmitteilung zum neuen Personalgesetz

Neues Personalgesetz bringt zeitgemässe Verbesserungen

Mitarbeitende des Kantons Graubünden sollen von modernen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen profitieren. Der Kanton soll sich als wettbewerbsfähiger Arbeitgeber behaupten können. Die Bündner Regierung hat eine Vernehmlassung zu einer Totalrevision des Personalgesetzes gestartet.

Das Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz) soll aus zweierlei Hinsicht totalrevidiert werden. Materiell werden in einzelnen Bereichen zeitgemässe Anstellungs- und Arbeitsbedingungen neu in das Gesetz aufgenommen. Formell wird die Systematik des Gesetzes überarbeitet: Die Bestimmungen regeln die Grundzüge des Arbeitsverhältnisses, die Rechte und Pflichten werden vermehrt auf Verordnungsstufe konkretisiert. Dadurch sollen künftig die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen rascher an sich verändernde Verhältnisse und Bedürfnisse angepasst werden können.

Die Regierung hat die Totalrevision des Personalgesetzes bis zum 10. Mai 2013 für die Vernehmlassung freigegeben. Das Gesetz gilt wie bisher für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung, der kantonalen Gerichte sowie der selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten. Davon ausgenommen sind einzig die Arbeitsverhältnisse der Graubündner Kantonalbank.

 

Neuer Ferienanspruch und Ausbau des Mutterschaftsurlaubes sowie flexibles Rentenalter bis 67


Die Mitarbeitenden kommen in den Genuss einiger Verbesserungen. So wird der Mindestferienanspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 20 Tagen auf neu 23 Tage erhöht. Der Mutterschaftsurlaub wird auf 16 Wochen mit einer Lohnfortzahlung von

100 Prozent ausgebaut (bisher 14 Wochen bei 90 Prozent). Neu wird im Gesetz der Vaterschaftsurlaub explizit verankert. Die Ausgestaltung regelt die Regierung.

Mit Rücksicht auf die demographische Entwicklung und die Finanzierung der Altersvorsorge sollen Mitarbeitende über das ordentliche Rentenalter 65 hinaus bis zum neuen Höchstalter von 67 weiterbeschäftigt werden können. Eine flexible Pensionierung ab Alter 60 bleibt möglich. Ein neuer Artikel hält die Grundzüge der Personalentwicklung fest. Der Kanton fördert und unterstützt die Mitarbeitenden in ihrem beruflichen Fortkommen.

Die Bestimmung zur Unvereinbarkeit der Anstellung mit dem Ausüben gewisser politischer Ämter wird verschärft. Die Regelung der Ausübung von Nebentätigkeiten wird mit einer Meldepflicht ergänzt. Ferner werden neu die gesetzlichen Grundlagen für das Betreiben von elektronischen Personalinformationssystemen geschaffen. Dies erfolgt im Einklang mit dem Datenschutz.

 

Hinweis:

Die Vernehmlassung läuft bis 10. Mai 2013. Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.gr.ch (Laufende Vernehmlassungen) abrufbar.

 

Auskunftsperson:

Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden Data: 07.02.2013

Publiziert in Personalpolitik.

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