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Statutenrevision des Verbands des Bündner Staatspersonals (VBS)

Wer stimmt und wählt bestimmt!

Der Grosse Rat ist in der April-Session 2014 mit knappem Mehr nicht auf die Totalrevision des kantonalen Personalgesetzes eingetreten. Für Eintreten sprachen sich mehrheitlich die Fraktionen der BDP und SP aus, während eine Mehrheit der CVP-Fraktion und die beinahe geschlossene FDP-Fraktion sich gegen Eintreten auf die Vorlage aussprachen. Das neue Personalgesetz hätte für das Staatspersonal in einzelnen Bereichen Verbesserungen gebracht. Aber auch in formeller Hinsicht überzeugte der Gesetzesentwurf. Zudem beinhaltete er insbesondere im Bereich des Rechtsmittelverfahrens nötige Vereinfachungen. Das Vorgehen der Ratsmehrheit war daher für den VBS-Vorstand nicht nachvollziehbar.

In der Juni-Session 2014 hatte der Grosse Rat die Teilrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes mit deutlichem Mehr angenommen. Für die Revision haben sich mehrheitlich die Fraktionen der BDP, CVP und SP ausgesprochen, während die FDP-Fraktion bei einem Personalgeschäft ein weiteres Mal im Abseits stand. Damit hat die FDP Verschlechterungen für das Staatspersonal im Pensionskassenbereich willentlich in Kauf genommen. Auch der in der Oktober-Session 2014 von Grossrat Beat Nay und von weiteren Mitgliedern des Grossen Rates eingereichte Auftrag zielt – mit einem fadenscheinigen Vorspann – letztlich auf den Verzicht des Lohnprozents für die individuelle Lohnentwicklung.

Das Nichteintreten auf die Revision des Personalgesetzes sowie der erwähnte par­lamentarische Vorstoss zeigen, dass die Löhne und Anstellungsbedingungen des Bündner Staatspersonals im Grossen Rat zunehmend unter Druck geraten. Der Vorstand ist entschlossen, dieser Entwicklung mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Daher unterbreitet er der Generalversammlung eine Statutenrevision. Der Entwurf ist auf der Rückseite dieses Blattes abgedruckt. Gemäss neuem Art. 1 Abs. 3 der VBS-Statuten soll der Vorstand künftig bei Abstimmungen und Wahlen Empfehlungen abgeben können, sofern dies im Interesse des Verbands ist.

Der VBS will auch in Zukunft konfessionell und parteipolitisch unabhängig bleiben. Dies darf jedoch nicht ausschliessen, dass der VBS den Anliegen des Staatspersonals wohlgesonnene Parteien oder Mitglieder des Grossen Rates bei Wahlen unterstützen kann. Gleiches gilt für Abstimmungen über Personalgeschäfte sowie sozial- und familienpolitische Vorlagen. Bei der Statutenrevision geht es darum, die Interessen des Staatspersonals mit unserer Stimmkraft wirksamer wahrzunehmen. In diesem Sinn ersucht der Vorstand die Generalversammlung, der Statutenrevision zuzustimmen.

 

VBS_Wortlaut_Revision_Art1_Abs3_2015

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