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Stellungnahme zur Teilrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes 2013

Im Brief vom 8. August 2013 ans Departement für Finanzen und Gemeinden nimmt der VBS-Vorstand wie folgt Stellung zur Teilrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes:

Wir beziehen uns auf das Schreiben des Departementes für Finanzen und Gemeinden vom 5. Juni 2013 und können Ihnen mitteilen, dass unser Verband die Teilrevision des kantonalen Pensionskassengesetzes bzw. die dort vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen mit einer Präzisierung befürworten kann.

Gemäss Vernehmlassungsvorlage haben Mitarbeitende ab Alter 45 ein Prozent höhere Beiträge zu entrichten. Derzeit geht man von einer durchschnittlichen Beitragsaufteilung von 55 Prozent (Arbeitgebende) zu 45 Prozent (Arbeitnehmende) aus. Wir beantragen diesbezüglich, neu ein Verhältnis von 60 Prozent zu 40 Prozent. Der jährliche Mehrabzug von rund Fr. 205.– wirkt sich nämlich für ältere Arbeitnehmende, welche häufig das Lohnmaximum bereits erreicht haben, im Ergebnis wie eine Lohnkürzung aus. Auch wenn es sich vorliegend um einen geringfügigen Betrag handelt, sind faktische Lohnkürzungen aus unserer Sicht unbedingt zu vermeiden.

Wir danken Ihnen für die gebotene Möglichkeit zur Meinungsäusserung und verbinden mit unserem Dank.

Brief unterzeichnet vom Präsidenten Gion Cotti und dem Vizepräsidenten Andreas Cabalzar

 

Publiziert in Altersvorsorge, Vernehmlassungen.

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