Der VBS berät Verbandsmitglieder in personal- und versicherungsrechtlichen Fragen. Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis interveniert der VBS hinsichtlich der Ansprüche der Mitglieder gegebenenfalls beim Arbeitgeber.
Die unentgeltliche juristische Kurzberatung durch den VBS ist vorprozessualer Natur. Für prozessuale Streitigkeiten im Arbeitsrecht hat der VBS bei der Winterthur ARAG eine Kollektivrechtsschutz-Versicherung für seine berufstätigen Mitglieder abgeschlossen.